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Zuzahlungen seit 2004

Zuzahlungen ab 2004

Mit der Gesundheitsreform ändert sich vieles. Seit 1. Januar 2004 gelten neue Zuzahlungsregelungen. Neu ist, dass es grundsätzlich keine Befreiung mehr gibt. Jeder Versicherte muss (in der Regel 2 Prozent des Bruttoeinkommens) zuzahlen.. Chronisch Erkrankten (nur noch in schweren Fällen) müssen 1% des Bruttoeinkommens dazubezahlen.

Für alle gilt daher: Sämtliche Apotheken-Quittungen sammeln, und sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung an die zuständige Krankenkasse einreichen. Auf diese Weise könnte man bis zum Jahresende von Zuzahlungen befreit werden.

Hier einmal eine Übersicht über die neuen Zuzahlungsverpflichtungen:

 

 

Zuzahlung in %

Zuzahlung in €

Zuzahlung für:

Arzneimittel

10

je Medikament

Arztbesuch

10

je erstmaligem Arztbesuch pro Quartal

Zahnarztbesuch

10

je erstmaligem Zahnarztbesuch je Quartal

Verbandmittel

10

5-10

je Mittel

Stationäre Rehabilitation

10

je Kalendertag

Stationäre Vorsorge

10

je Kalendertag

Krankenhaus

10

je Kalendertag

Psychotherapie

10

je erstmaligem Besuch je Quartal

Hilfsmittel

10

5-10

je einzelner Leistung

Heilmittel

10

je einzelner Leistung

Haushaltshilfe

10

5-10

je Kalendertag

Häusliche Krankenpflege

10

je Kalendertag


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