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Rente


Ist man aufgrund einer schweren psychische oder körperlichen Erkrankung nicht in der Lage, in absehbarer Zeit einer Arbeit nachzugehen, oder ist wegen dieser Erkrankung schon mehrere Monate krankgeschrieben, kann man bei den zuständigen Rententrägern einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragen.

Hilfestellung leisten dabei insbesondere die örtlichen Versicherungsämter, die meist der Stadtverwaltung angegliedert sind (z. B. Bürgerämter). Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass die sogenannte EU-/BU-Rente erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt wird. Eine Rückwirkung kommt hier unabhängig vom Gesundheitszustand des Betroffenen nicht in Betracht.

 

Eine Erwerbsminderungsrente wird zunächst auf Zeit gewährt, im Durchschnitt für 2 Jahre.


Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat nur derjenige Versicherte, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (grundsätzlich 36 Beitragsmonate in den letzten 5 Jahren) erfüllt und irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich ausüben kann. Er hat dann Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente, irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich ausüben kann. In diesem Fall erhält er eine volle Erwerbsminderungsrente.

Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält auch, wer zwar mehr als drei und weniger als sechs Stunden eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben könnte, dem aber bei seinem restlichen Leistungsvermögen eine solche Beschäftigung voraussichtlich nicht vermittelt werden kann.
Während die früheren Berufsunfähigkeitsrenten 2/3 der Erwerbsunfähigkeitsrenten betrugen, beträgt die neue entsprechende Erwerbsminderungsrente nur noch die Hälfte der Vollrente. Bereits bewilligte Berufsunfähigkeitsrenten bleiben in ihrer Höhe aber zunächst unangetastet.

 

Weitere Informationen erteilt auch die Deutsche Rentenversicherung.

 

Besteht eine Arbeitsunfähigkeit und es werden keine Leistung vom Rententrägern gezahlt (weil man nicht die vollen Beitragsmonate zusammenbekommt), kann man seit 1.1.2003 einen Antrag auf Grundsicherung stellen. 

Nähere Informationen dazu finden Sie im Seitenabschnitt Grundsicherung!

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